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Hinweise zur Rechnungsstellung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS)

Stand: 28.10.2026

Das LAS bevorzugt die elektronische Rechnungsstellung im Format ZUGFeRD. Alternativ können Rechnungen im Format XRechnung eingereicht werden.

1. Rechtsgrundlagen

Nach dem E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt (ERG LSA) und der E-Rechnungsverordnung (ERechVO LSA) sind öffentliche Auftraggeber seit dem 18.04.2020 verpflichtet, elektronische Rechnungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten.

Eine allgemeine Verpflichtung der Rechnungsstellenden zur elektronischen Rechnungsstellung an Landesbehörden besteht nach diesen Landesvorschriften nicht. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen im Einzelfall bleiben unberührt.

Die bundesweite E-Rechnungspflicht nach §§ 14 und 27 UStG betrifft grundsätzlich inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) und gilt nicht automatisch für Rechnungen an Behörden, soweit diese nicht als Unternehmer handeln.

2. Rechnungsformate und Übermittlungswege

ZUGFeRD (bevorzugt): PDF-Rechnung mit eingebettetem strukturiertem XML-Datensatz, der den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
XRechnung: Strukturierte elektronische Rechnung im XML-Format.

Beide Rechnungsformate sind ausschließlich über die zentrale E-Rechnungseingangsplattform des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen:

E-Mail: land@erechnung.sachsen-anhalt.de

Leitweg-ID LAS: 15-1502-37

Wichtig: Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 ERechVO LSA muss die Leitweg-ID bei jeder strukturierten elektronischen Rechnung, sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung, im Rechnungsdatensatz enthalten sein – unabhängig vom Übermittlungsweg.

Einfache PDF-Rechnungen: Soweit rechtlich und vertraglich zulässig, an:
Poststelle-LAS@sachsen-anhalt.de

Papierrechnungen: Soweit zulässig, an:
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten gelten die besonderen Bestimmungen des § 6 ERechVO LSA.

3. Kostenfreie Erstellung von E-Rechnungen

Rechnungsstellende ohne geeignete Software können über das E-Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt kostenfrei XRechnungen erstellen und unter Angabe unserer Leitweg-ID 15-1502-37 an das LAS übermitteln.

Hierfür ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich. Über das Portal können zudem bereits erstellte elektronische Rechnungen eingereicht werden.
Die Erstellung von ZUGFeRD-Rechnungen wird über die Weboberfläche des Landesportals derzeit nicht angeboten. Hierfür kann geeignete Rechnungssoftware verwendet werden.

Informationen und Zugang zum Portal: Link zum Ministerium für Infrastruktur und Digitales

4. Pflichtangaben elektronischer Rechnungen

Nach § 4 Abs. 1 ERechVO LSA müssen elektronische Rechnungen neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen folgende Angaben enthalten:

  • Leitweg-ID des LAS: 15-1502-37
  • Bankverbindungsdaten
  • Zahlungsbedingungen
  • De-Mail-Adresse oder vergleichbare Adresse des Rechnungsstellenden

Zusätzlich verpflichtend, sofern bereits bei der Beauftragung mitgeteilt (§ 4 Abs. 2 ERechVO LSA):

  • Lieferantennummer
  • Bestellnummer

Zur internen Zuordnung bitten wir außerdem um Angabe des Aktenzeichens, der Auftragsnummer oder der zuständigen Organisationseinheit, soweit bekannt.

Bitte übermitteln Sie jede Rechnung nur einmal, um Doppelbearbeitungen zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!