Schwerbehindertenrecht
Das Feststellungsverfahren und Ausweiswesen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (Sozialgesetzbuch IX) obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit – Referat Schwerbehindertenfeststellung, Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren.
Nach den Vorschriften des Schwerbehindertenrechts werden die gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen auf Antrag festgestellt.
In Abhängigkeit der getroffenen Feststellungen über Behinderungen und des gegebenenfalls ausgestellten Ausweises kann sich die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ergeben,
wie zum Beispiel:
- Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch (bei Grad der Behinderung von 30 oder 40),
- Zusatzurlaub,
- Steuerermäßigung,
- besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Integrationsamt),
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (Integrationsamt),
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und
- Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und der Telefongebühren.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit der Standorte Halle (Saale) und Magdeburg richtet sich nach dem Wohnort der betreffenden Person.
Standort Halle: Landkreise Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg sowie die Städte Halle (Saale) und Dessau-Roßlau.
Standort Magdeburg: Landkreise Harz, Börde, Salzlandkreis, Jerichower Land, Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und die Landeshauptstadt Magdeburg)
Standort Halle - Kontaktaufnahme
Telefon +49 345 514-3350, das Servicecenter Halle 115 wird Ihnen Auskunft in Ihrer Schwerbehindertenangelegenheit geben
oder persönlich mit Terminbuchung
oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an: schwerbehindertenrecht37(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Standort Magdeburg - Kontakaufnahme
Telefon +49 391 567-2680, das Servicecenter Halle 115 wird Ihnen Auskunft in Ihrer Schwerbehindertenangelegenheit geben
persönlich mit Terminbuchung
oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an: schwerbehindertenrecht38(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
