Welche Leistungen Ihre Einrichtung bzw. Ihr Pflegedienst im Rahmen der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege zu erbringen hat, ist in verschiedenen Rahmenverträgen geregelt. Hier finden Sie die Informationen dazu:
- Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege
- Rahmenvertrag für die ambulante Pflege
- Rahmenvertrag für die Kurzeitpflege
- Rahmenvertrag für die Tages- und Nachtpflege
- Rahmenvertrag gemäß § 80 SGB 12 (Investive Kosten)
- Pflegeeinrichtungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Die entsprechenden Formulare und Mustervereinbarungen für das Land Sachsen-Anhalt werden auf der Internetseite der AOK – Die Gesundheitskasse dargestellt und können dort abgerufen werden.
- vollstationären Pflege: Vollstationäre Pflege | AOK Gesundheitspartner
- Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege | AOK Gesundheitspartner
- teilstationären Pflege: Teilstationäre Pflege | AOK Gesundheitspartner
- ambulante Pflege: Rahmenverträge und Empfehlungen | AOK Gesundheitspartner
- Vorlage Invest stationär 2026
- Vorlage Invest ambulant 2026
