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Welche Leistungen Ihre Einrichtung bzw. Ihr Pflegedienst im Rahmen der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege zu erbringen hat, ist in verschiedenen Rahmenverträgen geregelt. Hier finden Sie die Informationen dazu:

Die entsprechenden Formulare und Mustervereinbarungen für das Land Sachsen-Anhalt werden auf der Internetseite der AOK – Die Gesundheitskasse dargestellt und können dort abgerufen werden.