Was sind Angebote zur Unterstützung und Entlastung?
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI entlasten Pflegepersonen und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig bewältigen zu können. Einzelheiten zur Anerkennung solcher Angebote regelt in Sachsen-Anhalt die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO).
Voraussetzung ist immer, dass Sie als Anbieter über eine Anerkennung des Angebotes verfügen. Dafür sind wir die zuständige Behörde. Nach Prüfung und bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilen wir die Anerkennung für das Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Anerkennung erfüllen?
- Postalisch eingereichter, vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Anerkennung des Angebots zur Unterstützung im Alltag
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses, Belegart 0 „Null“ gem. § 30 Abs. 5 BZRG (Hinweis: Es können nur Führungszeugnisse akzeptiert werden, die von Ausstellungsbehörde direkt an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt versandt wurden)
- ein aussagekräftiges Konzept und eine Leistungsbeschreibung
- Nachweise der Qualifikations-/Ausbildungs-/ Schulungsnachweise der anleitenden Fachkräfte und leistungserbringenden Personen (bei Einzelpersonen kann in Abhängigkeit des Berufsabschlusses zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft notwendig sein)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis über Einhaltung des Mindestlohngesetzes bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen vom 11. August 2014 in der jeweils gültigen Fassung
Hinweis: Bei Bedarf fordern wir weitere Informationen ab.
Kontakt:
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Geschäftsbereich 6
Telefon: 0345 6815- 8614
Hier geht es zu den Förderanträgen für Unternehmen und für Einzelpersonen:
Anerkannte Angebote zur Unterstützung können gefördert werden. Ausgeschlossen sind allerdings ausschließlich gewerbliche Dienstleistungsangebote.
Wie wird Nachbarschaftshilfe anerkannt?
Wollen Sie sich als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer oder -helferin anerkennen lassen, steht Ihnen für alle Fragen Sachsen-Anhalts Landeskoordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe der Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PIA) gerne zur Seite.
Welche Selbsthilfestrukturen werden gefördert?
Die Sozialagentur fördert den Auf- und Ausbau von Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen nach § 45d SGB XI im Sinne der Pflege-Betreuungs-Verordnung.
Im Landesaktionsplan „einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ ist Sachsen-Anhalts umfassendes behindertenpolitisches Programm verankert. Es ist in zwölf Lebensbereiche gegliedert, umfasst aktuell fast 100 Maßnahmen und steckt die Ziele für die kommenden Jahre ab. Mit dem Landesaktionsplan wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt.
Über die dazugehörige Förderrichtlinie können inklusive Maßnahmen gefördert werden, die Menschen mit Beeinträchtigungen stärken, Barrierefreiheit schaffen, Teilhabe ermöglichen, sensibilisieren und fortbilden.
Kontakt
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Geschäftsbereich 6
Telefon: 0345 6815-8611
Auch Beratungsstellen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen fördert die Sozialagentur. Stellen, die Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige beraten, betreuen und unterweisen werden ebenso finanziell unterstützt wie Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern.
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Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Geschäftsbereich 6
Telefon: 0345 6815-8610
