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Verwaltungsausgaben der Jugendverbände nach § 12 des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Grundlage der Förderung

Nr. 2.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Zweck der Förderung

Gefördert werden landesweit tätige Jugendverbände und sonstige landesweit tätige Träger der freien Jugendhilfe, die die Arbeit der landesweit tätigen Jugendverbände ergänzen. Mit der Förderung sollen die erforderlichen Personal- und Sachausgaben zur Struktursicherung finanziert werden.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind:

a) Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe, die

aa)  nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII erfüllen,

bb)  landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sind und

cc)   nach ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.

b) Öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII.

Sofern bei einem freien Träger der Jugendhilfe weder eine landesweite Anerkennung nach § 75 SGB VIII oder kraft Gesetz vorliegt, bedarf es der Prüfung, ob der freie Träger die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt, in Sachsen-Anhalt landesweit tätig ist und die Selbstbestimmung junger Menschen ermöglicht. Für die Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte reichen Sie die Unterlagen schnellstmöglich ein. Soweit es sich um Zuwendungsempfänger ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, ist festzulegen, welche Person dem Land gegenüber verbindlich für die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Mittel haftet.

Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Höhe von bis zu 16.500 Euro pro Jahr gewährt.

 

Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Zeichnungsberechtigung

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens 

Mittelanforderung

Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis

Nachweis der Ausgaben (Belegliste)

 

Kontakt

Tel.:    +49 345 514 2093

Kontakt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Landesjugendamt               
Maxim-Gorki-Str. 7          
06114 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche