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Jugendsozialarbeit

 

Grundlage der Förderung

Nr. 2.7 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Zweck der Förderung

Zuwendungen können gewährt werden, um bedarfsgerechte zielgruppenspezifische Angebote der Jugendsozialarbeit im Land zu unterstützen, innovative Handlungsansätze zu erproben, regionale oder überregionale Kooperationsstrukturen weiter zu entwickeln.

Gefördert werden können Maßnahmen mit folgenden konzeptionellen Ausrichtungen.

- Maßnahmen der Jugendberufshilfe

- Zielgruppenspezifische, sozialpädagogische Maßnahmen und Integrationsmaßnahmen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind:

a) Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe, die

aa)  nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII erfüllen,

bb)  landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sind und

cc)   nach ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.

b) Öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII.

Sofern bei einem freien Träger der Jugendhilfe weder eine landesweite Anerkennung nach § 75 SGB VIII oder kraft Gesetz vorliegt, bedarf es der Prüfung, ob der freie Träger die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt, in Sachsen-Anhalt landesweit tätig ist und die Selbstbestimmung junger Menschen ermöglicht. Für die Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte reichen Sie die Unterlagen schnellstmöglich ein. Soweit es sich um Zuwendungsempfänger ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, ist festzulegen, welche Person dem Land gegenüber verbindlich für die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Mittel haftet.

Höhe der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen freier Träger mit bis zu 60 v. H. und öffentlicher Träger mit bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. Die Zuwendung wird in der Regel höchstens für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.


Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Zeichnungsberechtigung

Unterlagen für die Förderung von Personalstellen

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Mittelanforderung

Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen - vollständiger Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - einfacher Verwendungsnachweis (wenn zugelassen)

Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben - vollständiger Verwendungsnachweis

 

Kontakt

Kontakt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Landesjugendamt               
Maxim-Gorki-Str. 7          
06114 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche