Menu
menu

Jugendbildungsstätten


Grundlage der Förderung

Nr. 2.5 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Zweck der Förderung

Gefördert werden können Jugendbildungsstätten, deren Wirkungskreis über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgehen, die verbandliche und überverbandliche Arbeit in der außerschulischen Jugendbildung leisten, ein eigenes Bildungsprogramm anbieten und Bildungsmaßnahmen anderer Träger unterstützen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind:

a) Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe, die

aa)  nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII erfüllen,

bb)  landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sind und

cc)   nach ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.

b) Öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII.

Sofern bei einem freien Träger der Jugendhilfe weder eine landesweite Anerkennung nach § 75 SGB VIII oder kraft Gesetz vorliegt, bedarf es der Prüfung, ob der freie Träger die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt, in Sachsen-Anhalt landesweit tätig ist und die Selbstbestimmung junger Menschen ermöglicht. Für die Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte reichen Sie die Unterlagen schnellstmöglich ein. Soweit es sich um Zuwendungsempfänger ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, ist festzulegen, welche Person dem Land gegenüber verbindlich für die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Mittel haftet.

Höhe der Förderung

Mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 70.000 Euro pro Jahr werden gefördert:

a) Personalausgaben für die Leitung,

b) Personalausgaben für pädagogische Mitarbeitende bis zur Höhe des Jahreswertes der Personalausgabenpauschale
nach Abschnitt 2 Nr. 4.2.1 in Verbindung mit Nr. 4.2.3 des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses für die Qualitätsstufe c,

c) Honorare für Fremdreferenten in der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung
von Ehrenamtlichen sowie der Ausbildung von Jugendleitenden in der Jugendarbeit.

 

Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Bildungsprogramm

Anlage Zeichnungsberechtigung

Anlage Erklärung zu Qualitätskriterien

Unterlagen für die Förderung von Personalstellen

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zum Zuwendungsverfahrens

Mittelanforderung

Verwendungsnachweis

Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen

Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben

Anlage Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare PDF-Datei)

Anlage Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare Word-Datei)

Anlage Statistikformblatt

 

Kontakt

Tel:  +49 345 514 3529

 

Kontakt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Landesjugendamt               
Maxim-Gorki-Str. 7          
06114 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche