Jugendbildungsstätten
Grundlage der Förderung
Zweck der Förderung
Gefördert werden können Jugendbildungsstätten, deren Wirkungskreis über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgehen, die verbandliche und überverbandliche Arbeit in der außerschulischen Jugendbildung leisten, ein eigenes Bildungsprogramm anbieten und Bildungsmaßnahmen anderer Träger unterstützen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind:
a) Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe, die
aa) nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII erfüllen,
bb) landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sind und
cc) nach ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.
b) Öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII.
Sofern bei einem freien Träger der Jugendhilfe weder eine landesweite Anerkennung nach § 75 SGB VIII oder kraft Gesetz vorliegt, bedarf es der Prüfung, ob der freie Träger die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt, in Sachsen-Anhalt landesweit tätig ist und die Selbstbestimmung junger Menschen ermöglicht. Für die Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bitte reichen Sie die Unterlagen schnellstmöglich ein. Soweit es sich um Zuwendungsempfänger ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, ist festzulegen, welche Person dem Land gegenüber verbindlich für die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Mittel haftet.
Höhe der Förderung
Mit einem Festbetrag in Höhe von bis zu 70.000 Euro pro Jahr werden gefördert:
a) Personalausgaben für die Leitung,
b) Personalausgaben für pädagogische Mitarbeitende bis zur Höhe des Jahreswertes der Personalausgabenpauschale
nach Abschnitt 2 Nr. 4.2.1 in Verbindung mit Nr. 4.2.3 des Zuwendungsrechtsergänzungserlasses für die Qualitätsstufe c,
c) Honorare für Fremdreferenten in der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung
von Ehrenamtlichen sowie der Ausbildung von Jugendleitenden in der Jugendarbeit.
Dokumente für die Antragstellung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan
Anlage Erklärung zu Qualitätskriterien
Unterlagen für die Förderung von Personalstellen
Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens
Handreichung zum Zuwendungsverfahrens
Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen
Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben
Anlage Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare PDF-Datei)
Anlage Bildungsprogramm Ist-Stand (ausfüllbare Word-Datei)
Kontakt
Tel: +49 345 514 3529
