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Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit und der Ausbildung von Jugendleitenden (juleica)

 

Grundlage der Förderung

Nr. 2.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Zweck der Förderung

Umsetzung eines Jahresprogramms von Maßnahmen

  1. der außerschulischen Jugendbildung für junge Menschen bis 27 Jahre (in angemessenem Umfang auch über die Altersgrenze hinaus)
  2. der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit und
  3. Ausbildung von Jugendleitern (juleica)

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind:

a) Verbände, Vereine und andere freie Träger der Jugendhilfe, die

aa)  nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII erfüllen,

bb)  landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sind und

cc)   nach ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.

b) Öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII.

Sofern bei einem freien Träger der Jugendhilfe weder eine landesweite Anerkennung nach § 75 SGB VIII oder kraft Gesetz vorliegt, bedarf es der Prüfung, ob der freie Träger die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt, in Sachsen-Anhalt landesweit tätig ist und die Selbstbestimmung junger Menschen ermöglicht. Für die Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte reichen Sie die Unterlagen schnellstmöglich ein. Soweit es sich um Zuwendungsempfänger ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt, ist festzulegen, welche Person dem Land gegenüber verbindlich für die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Mittel haftet.

Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird in der Form eines Festbetrages zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, bezogen auf das Jahresprogramm, gewährt. Der Festbetrag beträgt 20 Euro je Teilnehmendentag bei Tagesveranstaltungen. Bei Mehrtagesveranstaltungen beträgt der Festbetrag 40 Euro je Teilnehmendentag, sofern Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung anfallen und diese vom Zuwendungsempfangenden getragen werden.


Dokumente für die Antragstellung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan

Anlage Maßnahmebeschreibungen 

Anlage Maßnahmenübersicht

Anlage Zeichnungsberechtigung

Dokumente zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Handreichung zur Umsetzung des Zuwendungsverfahrens

Mittelanforderung

Teilnehmerübersicht

Verwendungsnachweis (VN)

Anlage 1 VN - Inhaltliche Maßnahmenübersicht Jahresbildungsprogramm

Anlage 2 VN - Finanzielle Maßnahmenübersicht Jahresbildungsprogramm

Anlage 3 VN - Statistik Jahresbildungsprogramm

 

 

Kontakt

Tel:  +49 345 514 1633

 

Kontakt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Landesjugendamt               
Maxim-Gorki-Str. 7          
06114 Halle (Saale)

Kontaktdaten für die Förderbereiche