Förderung von Beratungsstellen nach dem Prostitutionsschutzgesetz
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen an Träger von Beratungsstellen nach dem Prostitutionsschutzgesetz.
In Trägerschaft des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird die Mobile Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen MAGDALENA geführt.
MAGDALENA bietet mit ihren aufsuchenden Beratungen Begleitung und Unterstützung von Personen nach § 6 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSCHG AG LSA), die freiwillig im Land Sachsen- Anhalt die Prostitution ausüben.
