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Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen

Die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG-AG LSA) sowie der dazu ergangenen Verordnung zur Durchführung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKVO LSA).
Danach hat das Land flächendeckend Schwangerschaftsberatungsstellen derart anzubieten, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft zur Verfügung stehen muss. Gefördert werden die Schwangerschaftsberatungsstellen, die gemäß § 4 SchKG-AG LSA in einen Sicherstellungsplan aufgenommen worden sind. Somit werden derzeit insgesamt 38 Schwangerschaftsberatungsstellen gefördert (davon sind 37 staatlich anerkannt), d.h. sie führen Schwangerschaftskonfliktberatungen durch und stellen Beratungsbescheinigungen aus.

Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsbescheid geregelt.

Übersicht:
Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt (Stand: 09/2026)

Kontakt

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Jugend
Landesjugendamt               
Maxim-Gorki-Straße 7         
06114 Halle (Saale)

Referent: Herr Schlegel

Tel.: 0345 514-1638
E-Mail

Frau Dießner
Tel.: 0345 514-1654
E-Mail