Eingliederungshilfe
Hier stehen alle Fragen rund um das Errichten, Umgestalten und Weiterentwickeln von Teilhabeleistungen und Angeboten für Menschen mit Behinderungen im Fokus. Wir schließen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern/ Trägern dieser Angebote. Darüber hinaus steuern wir die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungs- und Angebotslandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir bearbeiten dabei grundsätzliche Fragen und übernehmen die Fachaufsicht für die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Für die Teilhabe am Arbeitsleben bearbeiten wir die Grundlagen der Leistungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderen Leistungsanbietern sowie für die Budgets für Arbeit und für Ausbildung.
Außerdem sind wir zuständig für den Berufsabschluss „Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Beschäftigungsförderung“ für den Prüfungsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt.
Rehapädagogischer Fachdienst
Der rehapädagogische Fachdienst steht als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um die fachliche Einschätzung von Einzelfällen geht. Dazu gehören das Feststellen des Hilfebedarfs einer Person und das Feststellen der benötigten Hilfen um diesem Bedarf zu decken. Das betrifft insbesondere Menschen mit komplexen Behinderungen und hohen Hilfebedarfen. Dafür arbeiten wir zusammen mit den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Wir werden ebenfalls im Rahmen der Klage- und Widerspruchsbearbeitung beteiligt.
Das Instrument zur Ermittlung des Hilfebedarfes ist der Gesamtplan. Im Land Sachsen-Anhalt heißt das Instrument ELSA. Wir entwickeln das Instrument und das Verfahren zur Erstellung von Gesamtplänen weiter.
Wir wirken beim Weiterentwickeln des Teilhabeplanverfahrens mit.
Wir überprüfen die Qualität und die Wirksamkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe und arbeiten mit bei der Einrichtungsplanung für bestimmte Zielgruppen und beim Entwickeln neuer Angebote.
Sie suchen Hilfe für Menschen mit Behinderung?
Um Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder entgegen zu wirken, dafür gibt es Leistungen der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen werden auf Antrag gewährt.
Wir klären gemeinsam Ihren individuellen Bedarf und stellen den notwendigen Hilfebedarf in einem Gesamtplanverfahren fest. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrem Sozialamt vor Ort. Was alles zu diesen Leistungen gehört, ist im Rahmenvertrag nach § 131 SGB 9 festgelegt. Wer die Leistung für Sie erbringen soll, können Sie selbst entscheiden und wählen. Gerne können Sie dafür eine Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Anspruch nehmen. Die individuelle, barriere- und kostenfreie Beratung beantwortet viele Fragen.

